Die Tryker-Verfassung » History » Version 2
limai, 06/03/2009 02:37 AM
1 | 1 | limai | h1. Die Tryker-Verfassung |
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3 | 2 | limai | h2. SOUVERÄNITÄT |
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5 | *Artikel 1* |
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6 | Der Name des Staates Tryker soll immer "Neu-Trykoth" sein. |
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8 | *Artikel 2* |
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9 | Der Staat "Neu Trykoth" soll ein föderaler Staat sein. |
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11 | *Artikel 3* |
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12 | Das Hoheitsgebiet des Staates "Neu-Trykoth" soll "Aeden Aqueous" heißen. |
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14 | *Artikel 4* |
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15 | Das Staatsemblem soll ein Kreis mit Zehn Zweigen sein. Neun davon repräsentieren das Volk, der zehnte Zweig repräsentiert den Gouverneur. |
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17 | *Artikel 5* |
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18 | Die Nationalhymne soll "Licht des Ruhmes" sein. |
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20 | *Artikel 6* |
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21 | Das Motto soll "Ruhm dem Volke" und "Freiheit, Gleichheit, Teilen" sein. |
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23 | *Artikel 7* |
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24 | Alle Tryker sind von Geburt an frei. |
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27 | h2. DER GOUVERNEUR DER FÖDERATION |
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29 | *Artikel 8* |
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30 | Der Gouverneur muss eine föderative Form der Regierung von "Neu-Trykoth" garantieren. |
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32 | *Artikel 9* |
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33 | 9.1 Der Gouverneur ist immer das Oberhaupt des Staates. |
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34 | 9.2 Der Gouverneur hat immer das Einspruchsrecht bei Entscheidungen des Hohen Rates und der Nationalversammlung, wenn ein vernünftiger Grund vorhanden ist. |
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36 | *Artikel 10* |
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37 | 10.1 Der Gouverneur muss ein gebürtiger Tryker sein. |
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38 | 10.2 Nur ein Homin der seit dem Exodus ein Staatsbürger von „Neu Trykoth“ ist, darf Gouverneur werden. |
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39 | 10.3 Jeder Homin der Gouverneur werden möchte, muss ein Mitglied des Hohen Rates oder der Nationalversammlung sein. |
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41 | *Artikel 11* |
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42 | 11.1 Jeder geborene Tryker darf an der Wahl teilnehmen. |
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43 | 11.2 Jeder Tryker, der seit 2 Jena Jahren die Staatsbürgerschaft besitzt, darf an der Wahl teilnehmen. |
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44 | 11.3 Jeder Homin der es wünscht an der Wahl teilnehmen zu möchten, muss eine gewisse Mindesterfahrung besitzten. [Level 50] |
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46 | *Artikel 12* |
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47 | Der Gouverneur übt sein Amt auf Lebenszeit aus oder zumindest so lange, bis er beschließt sein Amt nieder zu legen oder er von der Volksversammlung abgewählt wird. |
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49 | *Artikel 13* |
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50 | Bevor der Gouverneur sein Amt antreten darf, muss er den Eid der Loyalität ablegen gegenüber seinem Vaterland „Neu Trykoth“ und schwören, die Verfassung zu schützen und zu bewahren. |
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52 | *Artikel 14* |
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53 | Sofern der Gouverneur nicht länger seines Amtes weilen kann, wird der Stellvertreter soland dieses Amt übernehmen, bis ein neuer Gouverneur gewählt wurde, jedoch maximal für ein Jena Jahr. |
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55 | h2. DER STELLVERTRETENDE GOUVERNEUR |
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57 | *Artikel 15* |
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58 | Der amtierende Gouverneur muss den stellvertretenden Gouverneur ernennen. |
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60 | *Artikel 16* |
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61 | 16.1 Die Handlungen des stellvertretenden Gouverneurs müssen vom Gouverneur überwacht werden, in Belangen der politischen Führung der Nation. |
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62 | 16.2 Sollte eine Handlung des stellvertretenden Gouverneurs von der Nationalversammlung zurückgewiesen werden, kann der Gouverneur ihr dennoch zustimmen und die Entscheidung des stellvertretenden Gouverneurs für gültig erklären. |
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64 | *Artikel 17* |
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65 | Der stellvertretende Gouverneur ist Vorsitzender des Hohen Rates. |
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67 | h2. DER HOHE RAT |
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69 | *Artikel 18* |
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70 | 18.1 Der Hohe Rat soll sich aus 11 Ministern zusammensetzen. |
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71 | 18.2 Jedem Minister ist eine Region oder eine Stadt zugeordnet, mit Ausnahme des stellvertretenden Gouverneurs. |
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73 | *Artikel 19* |
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74 | 19.1 Die Mitglieder des Hohen Rates werden vom amtierenden Gouverneur ernannt. |
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75 | 19.2 Ein neuer Hoher Rat muss sofort nach Amtsantritt des neuen Gouverneurs ernannt werden. |
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77 | *Artikel 20* |
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78 | Der Hohe Rat kann jeder Zeit vom Gouverneur aufgelöst werden. |
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80 | h2. DIE NATIONALVERSAMMLUNG |
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82 | *Artikel 21* |
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83 | Die Nationalversammlung repräsentiert das Volk von "Neu-Trykoth" |
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85 | *Artikel 22* |
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86 | In der Nationalversammlung gibt es 22 Sitze. |
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88 | *Artikel 23* |
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89 | 23.1 Die Nationalversammlung darf von allen gebürtigen Trykern, sowie von allen Homins, welche seit mindestens 2 Jena Jahren die Staatsbürgerschaften haben müssen, gewählt werden. |
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90 | 23.2 Geborene Tryker sowie Homins mit der Staatsbürgerschaft Trykers, müssen eine bestimmte Mindesterfarung [Level 50] vorweisen können, um an der Wahl zur Nationalversammlung teilnehmen zu dürfen. |
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91 | 23.3 Die Nationalversammlung muss innerhalb eines Jena Jahres, nach der Vereidigung des neuen Gouverneurs, neu gewählt werden. |
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92 | 23.4 Die Wahl der Nationalversammlung muss nach jeder Gouverneurswahl stattfinden. |
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93 | 23.5 Die Nationalversammlung sollte alle 15 Jena Jahre neu gewählt werden. |
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94 | |||
95 | *Artikel 24* |
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96 | 24.1 Wer für die Wahl der Nationalversammlung kandidieren, muss seit mindestens 6 Jena Jahren die Staatsbürgerschaft von „Neu Trykoth“ haben |
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97 | 24.2 All jene die Kandidieren möchten, müssen vom Wahl-Komitee die Erlaubnis bekommen. |
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98 | 24.3 Das Wahl-Komitee sollte aus den Weisen und den Intendanten aus jeder Stadt bestehen. |
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99 | 24.4 Geborene Tryker sowie Homins mit der Staatsbürgerschaft Trykers, müssen eine bestimmte Mindesterfarung [Level 50] vorweisen können, um an der Kandidatur zur Nationalversammlung teilnehmen zu dürfen. |
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101 | *Artikel 25* |
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102 | 25.1 Die Nationalversammlung darf den Gouverneur seines Amtes entheben, wenn eine Mehrheit von 17 Mitgliedern dafür ist. |
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103 | 25.2 Sollte der Gouverneur seines Amtes enthoben werden, so übernimmt der stellvertretende Gouverneur das Amt bis zur nächsten Wahl. |
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104 | 25.3 Sollte der Gouverneur seines Amtes enthoben werden, so wird ebenfalls eine Neuwahl der Nationalversammlung stattfinden. |
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105 | |||
106 | *Artikel 26* |
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107 | Die Nationalversammlung kann vom Gouverneur, unter Vorlage triftiger Gründe, aufgelöst werden |
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108 | |||
109 | h2. INNEN- UND AUSSENPOLITIK |
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110 | |||
111 | *Artikel 27* |
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112 | Der Gouverneur bestimmt die politische Richtung des Landes. |
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113 | |||
114 | *Artikel 28* |
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115 | 28.1 Der Gouverneur ernennt Abgesandte, welche die Interessen des Staates in anderen Staaten vertreten. |
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116 | 28.2 Verträge und internationale Abkommen können durch die Abgesandten ausgehandelt werden, doch müssen durch den Gouverneur bestätigt und unterzeichnet werden. |
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117 | 28.3 Der Gouverneur vertritt das Volk bei Treffen mit anderen Staatsoberhäuptern oder er schickt einen Abgesandten an seiner Stelle. |
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118 | |||
119 | *Artikel 29* |
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120 | 29.1 Der Gouverneur darf, nach vorheriger Abstimmung mit dem Hohen Rat und der Nationalversammlung, feindlichen Aggressoren, welche das Land bedrohen, den Krieg erklären. |
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121 | 29.2 Der Gouverneur darf Armeen aufstellen und befehligen in Zusammenarbeit mit dem Hohen Rat, jedoch für maximal 2 Jena Jahre. |
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122 | 29.3 Bevor ein Krieg vorgesetzt werden darf, muss dem Hohen Rat sowie der Nationalversammlung ein triftiger Grund vorgelegt werden, der dafür spricht. |
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123 | 29.4 Der Krieg wird durch spezielle Steuern finanziert, die den Staatsangehörigen auferlegt werden, zu ihrem eigenen Wohl. |
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124 | |||
125 | *Artikel 30* |
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126 | Kein Gebiet Trykers darf mit einem fremden Land einen Vertrag abschließen oder eine Allianz eingehen, ohne die Zustimmung des Gouverneurs zu haben. |
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127 | |||
128 | *Artikel 31* |
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129 | Der Gouverneur darf seinen Ministern verschiedene Vollmachten anerkennen, wie z.B. eine Vollmacht für den Handel oder der Außenpolitik. |
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130 | |||
131 | *Artikel 32* |
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132 | Der Hohe Rat sollte Komitees und Kommissionen schaffen, zur Verwaltung des internationalen Handels, zum vorantreiben der Technologieforschung und auch zur Erforschung der Magie. |
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133 | |||
134 | *Artikel 33* |
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135 | Die Nationalversammlung muss unterrichtet werden, sobald neue Gesetzte verabschiedet werden. |
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136 | |||
137 | *Artikel 34* |
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138 | 34.1 Der Gesetzesentwurf muss von der Mehrheit des Hohen Rates, sowie vom Gouverneur und von der Mehrheit der Nationalversammlung, damit es verabschiedet werden kann. |
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139 | 34.2 Wenn die Nationalversammlung ein Gesetz entworfen hat, so muss es durch den Hohen Rat abgesegnet werden und durch den Gouverneur bestätigt werden. |